Herzlich willkommen

Die Polizeistiftung Schweiz hilft Polizistinnen und Polizisten, die in Ausübung ihrer Dienstpflicht oder durch unverschuldete soziale Härtefälle einen physischen oder psychischen Nachteil erlitten haben. Je nach Fall versuchen wir die Situation der betroffenen Polizistinnen und Polizisten oder deren Angehörige zu mildern. Durch einmalige oder wiederkehrende Zuwendungen unterstützten wir in der Vergangenheit bereits viele Mitglieder von Polizeikorps.

 

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Der Präsident der Stiftung ist der jeweilige Kommandant der Kantonspolizei Nidwalden. Desweiteren gehören je ein Vertreter der drei übrigen Polizeiregionen der Schweiz, der Präsident der Konferenz der kantonalen Poliizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), ein Vertreter des Schweizerischen Polizeibeamtenverbandes, sowie ein unabhängiger, aussenstehender Dritter dem Stiftungsrat an.

 

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Gesuch stellen

Damit wir Ihr Gesuch prüfen können, benötigen wir von Ihnen einige Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Situation und über Ihre finanziellen Verhältnisse.

 

Das Gesuchsformular finden sie hier.